Wichtige Informationen bei Model- oder Auftragsarbeiten

Art der Model-/ Aufnahmen

nach Bedarf!

Angebot/ Rechnung

Jeder will wissen, worauf er sich einlassen wird. Entwickelt sich ein Draht zwischen dem Model/ Auftraggeber und mir, dann erstelle ich auf Basis der Erkenntnisse ein kleines Angebot zu Leistungsumfang und Auftragswerten.

Modelvereinbarung

Hierzu gibt es meist eine standardisierte Vorlage. Die Nutzung ist davon abhängig, ob die künstlerischen Lichtwerke zu gewerblichen Zwecken oder für eine Veröffentlichung geplant sind. Dies dient zur Absicherung der Rechte von Model, Fotografen und Auftraggebern.

Aufbereitung der Lichtwerke

Je nach Anzahl der Bilder, Bedarf und Verwendungszweck erfolgt die technische und künstlerische Aufbereitung in Abstimmung. Die Überlassung der Lichtwerke erfolgt meist auf Datenträger oder per Download über eine Fotogalerie.

Alter

Unerheblich – wir stehen alle irgendwie am Anfang, Ende oder in der Mitte unseres Lebens! Jedes Alter bietet Schönheiten. Bei Minderjährigen ist immer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Modelvermittlung

Gerne kann ich Interessierte in meine eigene Modelkartei aufnehmen, damit sich Chancen für gemeinsame Aufträge besser prüfen lassen. Eine reine Modelvermittlung und Vermittlung von Daten erfolgt nicht. Wenn vom Model gewünscht, können Kontakte zu Interessenten hergestellt werden. Alle Daten zum Model werden nur zu internen Zwecken genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es sei denn, dass einzelne Informationen zum Zwecke der Auftragsdurchführung für Auftraggeber erforderlich sind (wird in der Modelvereinbarung geregelt).

Urheber-/ Leistungsschutz und Übertragung von Rechten

Die entstehenden Urheber- bzw. Leistungsschutzrechte an den Lichtwerken stehen immer dem Fotografen zu (ausdrückliche, unwiderrufliche Genehmigung).
Dem Model oder Auftraggeber steht in jedem Falle das Recht zu, die ihm überlassenen Exemplare der angefertigten Aufnahmen im privaten, nichtöffentlichen Bereich zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Einräumung von Nutzungsrechten kann erfolgen (Schriftform).
Auftraggeber können für vereinbarte Verwendungszwecke eine einfache und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung der Lichtwerke erhalten. Im Zweifel ist der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Geschäftspartner nur so viel Rechte wie es dem offengelegten Zweck entspricht

Copyrightvermerk/Namensnennung

Ein Auftraggeber oder ein Nutzer der Lichtwerke (auch private Nutzungen in Social Netzwerken) ist verpflichtet, bei Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Homepage, Social Media Welt etc., den Copyrightvermerk (z.B. beim Lichtwerk oder im Impressum) wie folgt anzubringen: „Foto: Daniel Gian Piero Höllstin www.foto-und-kommunikation.de“. In Presse- und Printmedien, oder in der Social Media Welt, ist der Name des Urhebers „Daniel Gian Piero Höllstin“ oder die Homepageseite „www.foto-und-kommunikation.de“ als Quelleninformation ausreichend. Es sei denn, es ist eine andere Regelung vereinbart.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!